LINKS & INFORMATION

Informationen zur Katastervermessung und Ingenieurvermessung

Unsere Aufgaben in der Katastervermessung

  • Anfertigung amtlicher Lagepläne für Bauanträge, Baulastanträge oder Bauanzeigen gemäß den Forderungen baurechtlicher Vorschriften
  • Zerlegung (Teilung eines Flurstücks mit örtlicher Abmarkung)
  • Sonderung ( Teilung eines Flurstücks ohne örtliche Abmarkung)
  • Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung der Grenzen eines Grundstücks
  • Gebäude- bzw. Bauwerkseinmessung
  • Einmessung der Nutzungsarten
  • Ausstellung von Grenzbescheinigungen
  • Beratende Tätigkeiten zu Fragen des Baurechts und zu anderen grundstücksrelevanten Problemen

Unsere Aufgaben in der Ingenieurvermessung

  • Beratung der Bauherrn, Planungsbüros, Ver- und Entsorgungsunternehmen, sowie der Städte und Gemeinden zu anstehenden Vermessungsaufgaben
  • Komplette Betreuung eines Bauvorhabens von der Entwurfsvermessung als Planungsgrundlage über die Absteckung sowie baubegleitende Vermessungen bis zur Erstellung des Bestandsplanes vom fertigen Objekt
  • Anfertigung von Lage- und Höhenplänen
  • Anfertigung amtlicher Lagepläne für Bauanträge, Baulastanträge, oder Bauanzeigen gemäß den Forderungen baurechtlicher Vorschriften
  • GPS-Satellitenvermessung
  • Erkundung, Anlage, Messung und Berechnung von Lage- und Höhenfestpunktnetzen
  • Anfertigen der Planungsgrundlage für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden
  • Anfertigung der Planungsgrundlage für Vorhaben und Erschließungsplanungen
  • Baukontroll- und Bauüberwachungsmessungen
  • Raster- und profilartige Geländeaufnahmen als Grundlage für Volumenberechnungen von ausgehobenen bzw. aufgeschütteten Erdmassen, sowie deren Auswertung in Listen, Längs- und Querprofilen sowie Lage- und Höhenplänen

Links zu Gesetzen und Bauordnungen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Dieses Gesetz regelt den Inhalt, den Zweck und die Führung des Liegenschaftskatasters und bestimmt die Aufgaben der Landesvermessung. Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtichgten, insbesondere die Gebäudeeinmessungspflicht, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen, Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen sind die wesentlichen Regelungen.

Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW)

Das Gesetz enthält Regelungen der Öffentlichen Bestellung des Vermessungsingenieurs ÖbVI, seiner Ausführung von Amtshandlungen, die allgemeinen Berufspflichten sowie der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW in Verbindung mit dem Gebührentarif VermWertGebT)

Gesetzliche Regelung zur Vergütung hoheitlicher Vermessungsleistungen der ÖbVI.

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Das Gesetz enthält Regelungen der Öffentlichen Bestellung des Vermessungsingenieurs ÖbVI, seiner Ausführung von Amtshandlungen, die allgemeinen Berufspflichten sowie der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die BauNVO regelt Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Nicht hoheitliche Tätigkeiten werden die nach der HOAI vergütet.

Baugesetzbuch (BauGB)

Das BauGB beinhaltet gesetzliche Regelungen für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), die Genehmigungen für Grundstücksteilungen, Bodenordnungsmaßnahmen, Erschließung und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.